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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : THP und Regelungen der Arzneimittelüberwachungsbehörde


mel
07.09.2005, 11:52
Hallo Ihr Lieben,

auch der Beruf des THP unterliegt bestimmten Gesetzmäßigkeiten, die seit letzter Zeit extrem von der Arzneimittelüberwachungsbehörde kontrolliert werden. Wer sich an diese Gesetze in seiner Praxis nicht hält, kann schnell große Probleme bekommen. Leider ist es sehr schwer aus den gängigen Gesetzestexten das herauszulesen, was letztendlich für den THP wichtig ist.

Genau zu diesem Thema besuche ich nun am Wochenende einen Workshop. Es geht dort um folgende Themen:
- Was darf der THP?
- Gesetzliche Regelungen für den Einsatz v. homöopathischen Arzneien
(nur eine Hand voll von homöopathischen Arzneien dürfen als THP abgegeben werden (und dieses auch nur mit dem Abschluss einer bestimmten Prüfung), ansonsten muß "umgewidmet" werden. Wer das nicht macht kommt z. B. im Klagefall von Tierbesitzern und auch bei Arzneimittelüberwachungskontrollen in "Teufelsküche"..)
- Wie darf der THP werben (Internetseiten dürfen nur in einem bestimmten Schema aufgebaut sein etc.)
- Wie meldet der THP an anzeigepflichtige Krankheiten
- Was muss beachtet werden um eine Arzneimittelüberwachungskontrolle
zu bestehen

Ihr seht, das Thema ist brandaktuell. Ich werde nächste Woche in diesem
Thread alle Infos, die ich habe, an Euch weitergeben.

LG
Melanie

*Nicole*
07.09.2005, 12:43
Hallo Mel,

vielen Dank :bussi:

Ich werd, wenn ich mit dem HP fertig bin (hoffentlich dieses Jahr noch) auch mit dem Tier-HP anfangen.
Wo studierst Du das denn?
Ist die Schule gut?

Liebe Grüße
Nicole

mel
07.09.2005, 12:58
Ich studiere in Wupptertal. Die Schule heißt Impulse e. V. Schule für Gesundheitsberufe.

Die Schule an sich ist ok. Preislich in Ordnung. Wir haben allerdings einen ganz tollen Dozenten, der auch selber eine eigene Praxis hat und immer ganz tolle Workshops anbietet und fachlich sehr kompetent ist.

Nur die Schule allerdings, ohne Eigeninitiative, da kann man sich nicht als THP anbieten. Das reicht dafür nicht, leider. :-?

*Nicole*
07.09.2005, 14:05
Hallo Mel,

vielen Dank für die Info.
Ich glaube, diese Schule hatte ich auch schonmal irgendwann aussortiert... ;)

So, jetzt will ich Deinen Thread nicht weiter mißbrauchen :bussi:

mel
07.09.2005, 15:32
Du missbrauchst doch meinen Thread nicht. :kiss:

*Nicole*
08.09.2005, 08:23
:bussi: Danke :bussi:

Ich freu mich auf jeden Fall über die Infos wegen der rechtlichen Möglichkeiten eines THP :)

Sternchen
08.09.2005, 17:20
Ehrlich gesagt finde ich diese Kontrolle richtig, auch wenn sie vielleicht etwas zu streng in den Augen der Betroffenen ist.
Leider ist der Titel HP oder THP nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal :(

Adlerfrau
08.09.2005, 17:58
Eine Arzneimittelüberwachungskontrolle hat man doch eigentlich nur, wenn man rezeptpflichtige Medikamente anwenden will und bei sich lagern will, oder?

Warum sollte man nur eine handvoll homöopathische Mittel abgeben dürfen?
Das wäre mir neu. Soweit ich weiß, geht das, wenn gerade kein Mittel zur Hand ist, und die Behandlung sofort einsetzen muss, dass man dem Besitzer ein paar Globuli gibt (oder eben gleich dem Tier). Aber in der Regel lässt man den Besitzer das Mittel besorgen. Da sehe ich keine großen Probleme.

Wo man generell aufpassen muss ist mit Heilpflanzen. Die darf man nur (wie andere Medikamente) in der Originalpackung abgeben. Also, man dürfte nicht selber mischen und das dann weitergeben. Das lässt man dann entweder die Apotheke machen oder den Besitzer.

Aber ich halte es generell für wichtig, dass eine Ausbildung auch die Vermittlung sämtlicher rechtlicher Regelungen beinhaltet.

mel
08.09.2005, 19:30
Einem THP ist es nur dann erlaubt ein paar Globulis aus der Hand zu geben, wenn eine Arzneimittelprüfung bei einer dafür bestimmten Behörde abgeschlossen worden ist, d. h. man muss sich einer Prüfung unterziehen, dass man weíß, welche homöopathischen Mittel und ihre Potenzen an Tiere abgegeben werden dürfen. Es gibt nur ca. 10 homöopathische Mittel, die an Tiere abgegeben werden dürfen und davon auch nur ganz bestimmte Potenzen. Findet man bei einem THP in einem Schrank Globulis, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, hat man richtig Ärger an der Backe. Über jedes abgebene Globuli muss Buch geführt werden und es gelten bestimmte Lagerbedingungen. Hat man eine THP-Praxis, müssen homöopathische Medikament in einem extra Lagerraum untergebracht sein. Als THP darf man nicht mal Bachblüten abgeben, selbst wenn man eine Arzneimittelprüfung abgeschlossen hat!!
Man kann Rezepte ausstellen und die Leute gehen damit dann in die Apotheke. Es gibt für diese Dinge ganz strenge gesetzliche Vorschriften, ich denke, dass nur 30% aller praktizierenden THP´s alle diese Infos wissen. Da dieser Beruf erst in den letzten Jahren so richtig aktuell geworden ist, fängt es jetzt an mit den Betriebsprüfungen und mit Überwachungsämtern.

Ich werde aber alle Infos dazu zusammensammeln und in diesen Thread schreiben. Mein STudiendozent ist im Verband der deutschen Tierheilpraktiker und dort besonders im Bereich Rechtsfragen tätig.
Er hat schon von vielen THP´s erzählt, die ihre Praxis schließen mussten, weil sie so teuer verklagt worden sind, nur weil sie homöopathische Mittel abgegeben haben. Ein Wahnsinn! Aber so ist Deutschland.

Schreibt man Rezepte aus, "muss" dort mit einem bestimmten ausgeklügelten Satz stehen, dass die Medikamente beim Veterinärmediziner umgewidmet werden müssen, bevor sie dem Tier verabreicht werden. Steht dieser Satz nicht dort drauf, hat der THP im Klagefall immer den Kürzeren gezogen, selbst wenn er die homöopathischen Mittel nicht selber abgeben hat.

Ihr seht, es gibt einen Dschungel voll Gesetze, die so unendlich wichtig sind für uns THP-ler.

*Nicole*
09.09.2005, 14:03
Ehrlich gesagt finde ich diese Kontrolle richtig, auch wenn sie vielleicht etwas zu streng in den Augen der Betroffenen ist.
Leider ist der Titel HP oder THP nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal :(

Da muß ich mal kurz widersprechen :garf:

THP darf sich JEDER nennen,
aber ich mach gerade die Ausbildung zur HP,
und die Prüfung ist verdammt hart (teilweise 80% Durchfallquote).
Den Titel kriegst Du nicht so einfach....

Sternchen
09.09.2005, 15:40
Nix für ungut!! :bussi:
Mit "menschlichen" HPs kenn ich mich leider nicht so recht aus. Aber da sich eben wie du schon schreibst JEDER THP nennen darf, hab ich daraus geschlossen, dass es bei den HPs genauso ist.

Wünsch dir viel Glück für die Prüfungen :cheerleader:

*Nicole*
09.09.2005, 19:09
Nix für ungut!! :bussi:
Mit "menschlichen" HPs kenn ich mich leider nicht so recht aus. Aber da sich eben wie du schon schreibst JEDER THP nennen darf, hab ich daraus geschlossen, dass es bei den HPs genauso ist.


Nee, ist leider nicht so (was heißt leider, ich finds ganz gut, daß die nicht jeden auf die Menschheit loslassen ;) )
Das denken übrigens viele, daß jeder sich HP nennen darf,
deshalb hatt`ich`s mal hier geschrieben :bussi:

Wünsch dir viel Glück für die Prüfungen :cheerleader:

Vielen Dank Du Liebe :kiss: