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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Pflichtverteidiger für Tiere in der Schweiz


Inuki
08.03.2010, 13:33
Schweizer lehnen Pflichtanwälte für misshandelte Tiere ab

Die Schweizer Bevölkerung hat bei einem Referendum die landesweite Einführung von Pflichtanwälten für misshandelte Tiere abgelehnt: 70,5 Prozent stimmten gegen die Ausweitung der Rechte von Tieren, die von den Befürwortern als beispielhaft auch für andere Länder propagiert worden war.

Nur 29,5 Prozent stimmten für die Initiative. Die Ablehnung erstreckte sich auf alle Kantone.

Im Kanton Zürich gibt es eine anwaltliche Vertretung für misshandelte Tiere seit 1992. Diese Regelung wollten die Initiatoren der Volksabstimmung auf das ganze Land ausweiten. Die Regierung und die konservativen Parteien lehnten dies ab. Die Befürworter der Neuerung verwiesen darauf, dass in einem Fall ein Pferd mit 30 Stichen getötet wurde und in einem anderen 150 Katzen in Verwahrlosung lebten.

Die Gegner vertraten die Ansicht, die bestehenden Regelungen sicherten Tieren bereits umfassende Rechte. So dürfen Fische in der Schweiz nicht lebend durch die Toilette in die Kanalisation gespült, Hamster und Wellensittiche nicht als Einzeltiere gehalten werden.

© AFP

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Eine persönliche Anmerkung von mir dazu: Was die Einzelhaltung von Wellensittichen betrifft, so würde ich es durchaus begrüßen, wenn dies auch in Deutschland verboten wäre. Bislang konnte ich noch nichteinmal meine Nachbarin davon überzeugen davon Abstand zu nehmen. Wellensittiche sind Schwarmvögel, die sich nur in Schwärmen (oder mindestens zu zweit) wohlfühlen.

Völlig anders verhält es sich jedoch mit Hamstern! Die meisten Hamsterarten sind nur bedingt zu vergesellschaften, dies gilt ganz besonders für den Goldhamster einschließlich seiner Farb- und Fellvarianten wie Tedyyhamster etc. Goldhamster sind von Natur aus Einzelgänger und es gelingt nur sehr selten, sie gesellig zu halten. Meistens ist es so dass die Geschwister nach einigen Wochen beginnen sich gegenseitig umzubringen insofern, es sei denn sie sind noch bei ihrem Vater oder ihrer Mutter, dann erledigen die das Umbringen schon. Und selbst Männchen + Weibchen kann man im Grunde nur dann zusammensetzen wenn das Weibchen gerade empfängnisbereit ist. Die gesellige Haltung von Hamstern gesetzlich zu verpflichten ist somit absolut ********************isch! Zwerghamster wie Roborowskihamster, Dsungarische Zwerghamster und Campbell Zwerghamster können noch am ehesten gesellig gehalten werden (und jene bringen sich auch nicht über Nacht plötzlich um, wie die Goldhamster es tun, sondern beginnen meist mit kleineren recht harmlosen Beißereien und Mobbing + Gequieke über mehrere Tage hinweg, so dass man sie noch rechtzeitig trennen könnte, wenn man es merkt), aber auch da klappt es nicht immer mit der geselligen Haltung. Bei Chinesischen Streifenhamstern klappt es noch seltener, fast so selten wie bei Goldhamstern. Und Goldhamster sind ohnehin die am häufigsten gehaltene Hamsterart.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Goldhamster in der Schweiz außergewöhnlich gesellig sind oder dass dieses Gesetz meist missachtet wird, ansonsten spielen sich brutale Szenen in den Kinderzimmern ab...

Mit Hamstern kenne ich mich gut aus und bin erfahren und belesen bezüglich Hamstern, daher wollte ich das mal anmerken.

Aber dass Tiere keine Anwälte bekommen sollen weil sie bereits umfassende Rechte in der Schweiz haben, klingt nach einem fadenscheinigen Grund. Wer kontrolliert denn bitteschön ob Fische lebend oder tot die Toilette runtergespült werden? Und wer macht regelmäßige Routinebesuche in schweizer Haushalten um nach einzeln gehaltenen Tieren zu suchen? - Niemand! Sie wollten das mit den Anwälten nicht, weil das Geld kostet und weil es da auffallen würde wenn sies nicht machen.

Inuki

Frühlingsblüte
06.04.2010, 09:45
Hallo Inuki

Ich bin sehr enttäuscht, das es nicht geklappt hat und das Volk eindeutig Ja gesagt hat.
Der Tieranwalt kostet im Kanton Zürich läppische 8 Rappen pro Person und Jahr! Also von viel kosten keine Rede! Leider haben die Gegner Kostengründe aufgeführt, aber keine Zahlen genannt.

Leider werden Haus- und Nutztiere oft falsch gehalten und oft schauen auch die Veterinärämter weg. Leider! Wir haben zwar ein strenges Tierschutzgesetz, wenn es aber nicht umgesetzt wird, nützt es auch nichts.
Es fängt ja schon im Zoofachhandel an, wo man Tierunterkünfte und Zubehör verkauft, die nie und nimmer tiergerecht sind. Oder eine Zoofachverkäuferin verkauft ein Kaninchen und ein Meerschweinchen als Paar.

Übrigens Hamster sind auch in der Schweiz Einzelgänger, auch laut Gesetz! http://www.bvet.admin.ch/tsp/02261/index.html?lang=de

Wir Tierhelfer müsen weiter für die Rechte der Tiere kämpfen!

Inuki
06.04.2010, 11:09
Danke für die Informationen, Frühlingsblüte!

Das mit dem Verkauf von nicht tiergerechtem Zubehör ist in Deutschland leider auch so. Zu den Extremfällen zählen Goldfischgläser und diese sogenannten Hamsterheime die eher wie kleine bunte Spielzeug-Raumstationen anmuten und in denen es weder Platz noch vernünftigen Luftaustausch gibt. In anderen Ländern wie z.B. England scheinen solche sogar noch weiter verbreitet zu sein bzw. noch öfter verkauft zu werden, und dort ist das Hamsterfutter auch noch häufiger nur ein bunter Mix aus Pops und Pellets und gewalzten Mais- und Erbsenflocken (und vermutlich einer Menge künstlicher Farbstoffe).

Inuki